Armut

Die Armutsgefährdungsquote in Baden-Württemberg lag – gemessen am Landesmedian –nach Mitteilung vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg im Jahr 2023 bei 15,4 % oder 1.740.000 Personen, der rund 11,3 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. Danach gilt diese Personenzahl als „armutsgefährdet“. Eine Person wird als armutsgefährdet bezeichnet, wenn sie über weniger als 60 % des mittleren Einkommens der Bevölkerung in Baden-Württemberg verfügt. 2023 lag die „Armutsgefährdungs-schwelle“ (weniger als 60%) für eine alleinlebende Person in Baden-Württemberg bei 1309 Euro im Monat. 

Von den 1.740.000 armutsgefährdeten Personen waren 678.000 Menschen von schärferer Armut, bzw. erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen. Das bedeutet, dass ihre Lebensbedingungen aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln deutlich eingeschränkt waren. Die Betroffenen waren zum Beispiel nicht in der Lage, ihre Rechnungen für Miete, Hypotheken oder Versorgungsleistungen rechtzeitig zu bezahlen, eine einwöchige Urlaubsreise zu finanzieren, abgewohnte Möbel zu ersetzen oder sich einmal im Monat im Freundeskreis oder mit Verwandten zu treffen, um gemeinsam etwas zu trinken oder zu essen.

Der überwiegende Anteil der Tafel-Besucher*innen ist von schärferer Armut betroffen. Über das Sparen beim Einkauf von Lebensmitteln und anderen Gegenständen des täglichen Bedarfs in den 145 Tafeln in Baden-Württemberg können diese ihre fehlenden Geldmittel teilweise ausgleichen oder sich sogar auch mal eine zusätzliche Ausgabe leisten, wie z.B. ein Eis oder einen Kaffee in der Fußgängerzone.

Im Juni 2024 haben laut Tafel-Umfrage rund 225.000, oder 2 % der Bewohner*innen Baden-Württembergs die Möglichkeit zum Sparen durch den Einkauf in den Tafeln genutzt (jede Person für die im Juni 2024 eingekauft wurde, wurde nur einmal gezählt).